Belastung durch Emissionen

In vorherigen Artikeln haben wir erklärt, was ein Rechenzentrum (RZ) ist und wie groß das geplante Rechenzentrum im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II sein wird. Das RZ wird im geplanten Endausbau über 18 Hallen verfügen, die jeweils separat an das Stromnetz angeschlossen werden. Jede Halle kann als eigenständiges RZ betrachtet werden, denn sie verfügt auch über eine separate Kühlung und Notstromversorgung.

Nicht nur die Server, die in den Hallen betrieben werden, sondern auch die Kühlung und Notstromversorgung verursachen Emissionen, u.a. in Form von Lärm, Feinstaub und Geruch. Hinzu kommt die Beleuchtung, die aus Sicherheitsgründen auch nachts benötigt wird.

Stellungnahme zum Bebauungsplan

Im Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II ist ein Gutachten zur Lärmbelastung durch die angrenzenden Windräder zu finden. Es wurde sich also mit der Lärmbelästigung und dem Schattenwurf der Windräder auseinandergesetzt.

Bei der Gemeindesitzung vom 26.09.2022 haben wir daher nachgefragt, warum es kein Gutachten zu den Emissionen des Rechenzentrums gibt. Die lapidare Aussage hierzu war, dass der Bebauungsplan ja ein allgemeines Gewerbegebiet ausweisen würde und zum Zeitpunkt der Offenlegung nicht absehbar war, dass dort ein RZ angesiedelt werden wird.

Hierzu merken wir an, dass die Gemeinde sehr wohl vor der Veröffentlichung des Bebauungsplans gewusst hat, dass dort ein RZ angesiedelt werden soll. Schließlich hat man die Größe des Gewerbegebiets von ursprünglich 8 ha auf 12,7 ha angepasst, nachdem der Investor Hetzner ins Gespräch mit der Gemeinde getreten war. Es wäre also durchaus bereits möglich gewesen, sich diesem Thema anzunehmen.

Wir werden nun weiter ausführen, welche Emissionen durch ein RZ entstehen können und versuchen die wichtigsten Punkte möglichst detailliert darzustellen.

Notstromaggregate

Die Hetzner Online GmbH zeigt auf ihrer Webseite, dass jede Halle mit einem 2,5 Megawatt (MVA) Notstromdiesel ausgestattet ist:

https://docs.hetzner.com/general/others/data-centers-and-connection/#Falkenstein.2FVogtland

Ein Dieselnotstromaggregat mit einer Leistung von 2,5 Megawatt hat Abmessungen von ca. 4,5 x 2,0 x 2,5 m (LBH) und wiegt ca. 12 Tonnen (vergleichbar mit einem mittelgroßen 20 Fuß Schiffscontainer). Wir haben die Daten beispielhaft hier entnommen.

Jedes Dieselaggregat muss regelmäßig, d.h. mindestens einmal pro Monat, für Testzwecke anlaufen. Tests können im Leerlauf (Dauer ca. 5 Minuten) oder unter Volllast (Dauert ca. 1 Stunde) stattfinden. Der Betreiber des RZ entscheidet über den Umfang der Tests.

Ein zusätzlicher Test findet einmal jährlich auf Anordnung des Regierungspräsidiums statt. Hierbei laufen die Generatoren 4 Stunden unter Volllast.

Im schlimmsten Fall werden also mit 18 Generatoren x (12 + 4 Stunden) 288 Stunden (12 Tage) Emissionen pro Jahr durch Dieselaggregate erzeugt. Diese Notstromtests finden vorwiegend in den Abend-/Nachtzeiten statt. Der Dieselverbrauch eines solchen Aggregats liegt unter Vollast bei fast 450 Liter Diesel pro Stunde!

Wie es um den Einbau von Rußpartikelfiltern und Schalldämpfern bestellt ist, wissen wir nicht. Wir gehen aber, wie bei allem, erstmal vom schlimmsten Zustand aus und rechnen mit massiven Belastungen, die ja nach Windrichtung auch in Kilianstädten oder Büdesheim bemerkbar sein werden. Da die Aggregate nicht dauerhaft laufen gelten für sie auch nur geringe Auflagen hinsichtlich Partikelfilter oder ähnlichem.

Es gibt mittlerweile auch Notstromaggregate, die z.B. mit Wasserstoff betrieben werden. Diese wären zumindest hinsichtlich der CO2 und Feinstaubemissionen wesentlich besser.

Wir fordern, dass die Gemeinde der Hetzner Online GmbH entsprechende Auflagen, wie den Einsatz von Wasserstoffaggregaten im Bebauungsplan macht.

Kühlung und Klimatechnik

Der Betrieb von Servern innerhalb des RZ erfordert eine aktive Kühlung dieser Systeme, damit diese nicht überhitzen.

Die Hetzner Online GmbH setzt zwar zu 98% auf direkte Freiluftkühlung, muss aber dennoch Klimatechnik zur Kühlung der Hallen in den Sommermonaten vorhalten. Jede Halle ist mit einer Anschlussleistung von 2,5 Megawatt angebunden (dies entspricht auch der zur Verfügung stehenden Leistung des Notstromaggregats). Diese 2,5 Megawatt teilen sich die in den Hallen betriebene Infrastruktur (Server, Netzwerk usw.) und die aktive Kühlung im Verhältnis 1:1 (wir haben diese Antwort auf der Bürgerversammlung vom 26.09.2022 erhalten). Pro Halle stehen also Klimaanlagen mit ca. 1,2 Megawatt Leistung bereit, die im Hochsommer zur aktiven Kühlung verwendet werden. Insgesamt wären das dann 18x 1,2 Megawatt = 21,6 Megawatt. Es sind ca. 20-25 Klimaanlagen pro Halle, also insgesamt gut 400 Anlagen.

Damit man eine Vorstellung über die Anzahl der Klimaanlagen bekommt, empfehlen wir diese schöne Werbeaufnahme von Falkenstein (die weißen Kästen zwischen Parkplatz und Gebäude).

Wir empfehlen auch die 360° Tour von Hetzner (auf 3 klicken und die eingezäunten weisen Kästen vor dem Gebäude anschauen; das sind die Klimaanlagen):

https://www.hetzner.com/de/unternehmen/360-tour/

Oder mal einen Blick per Google Maps von oben auf „Falkenstein Hetzner“.

Wo liegt nun das Problem? Zum Einen erzeugen diese Klimaanlagen bei Aktivität Lärm. Im Hochsommer kann es für mehrere Wochen zu einer dauerhaften Lärmbelästigung durch diese Anlagen kommen. Wir fordern auch hierzu ein Gutachten, das diese Problematik beleuchtet.

Entscheidend ist unserer Ansicht nach aber auch, dass die in den Klimaanlagen verwendeten Kältemittel teils stark klimaschädlich sind. Bei Defekten an den Anlagen können Kältemittel austreten und in die Atmosphäre gelangen und dadurch zu einem Problem für die Umwelt werden. Diese Kältemittel sind dann um ein Vielfaches klimaschädlicher als CO2. Das heute in Klimaanlagen gängige Kältemittel R410A hat beispielsweise einen GWP-Wert (global warming potential) von 1.725 und ist damit 1.725 Mal schädlicher als CO2. 1 kg des Kältemittels R410A verursacht damit den gleichen Schaden wie 1,725 Tonnen CO2!

Die Infraserver Höchst bietet einen umfangreichen Artikel zum Thema Kältemittel an.

In einer handelsüblichen Klimaanlage im Auto oder Haus befinden sich ggf. bereits mehrere kg Kältemittel. Wir fragen uns: Wieviel kg Kältemittel mag wohl in 400 sehr großen Klimaanlagen vorhanden sein und wie oft treten hier Defekte auf?

Wir fordern auch zu diesem Punkt: Verbindliche Vorgaben von Seiten der Gemeinde zum Einsatz der Klimatechnik zu machen. Es sollten nur Klimageräte verbaut werden dürfen, die über die fortschrittlichsten Kältemittel am Markt verfügen (mindestens R32 mit einem GWP von 675 oder noch besser).