Einwendungen gegen die Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans

Mehr als 700 Einwendungen wurden gegen den Bebauungsplan erhoben und wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen sehr herzlich.

Nun kam ein weiteres Verfahren hinzu.

Die Firma Hetzner hat ja von der Gemeinde 4,8 ha weitere Fläche gewünscht, die bisher (noch) als sehr hochwertige Ackerfläche im Regional-und Flächennutzungsplan verzeichnet ist. Diese Fläche soll auch Gewerbegebiet werden und damit versiegelt werden dürfen.

Diese Änderungen hat die Gemeinde Schöneck bereits 2021 beim zuständigen Regionalverband FrankfurtRheinMain beantragt, weil auf kostbarsten Ackerflächen keine Gebäude errichtet werden dürfen. Um das Rechenzentrum dennoch dort bauen zu können, müssen die Festsetzungen im Regional- und Flächennutzungsplan für die betreffenden Gebiete geändert werden, von derzeit Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz in Gewerbliche Baufläche, geplant.

Die zuständige Regionalversammlung hat sich mit ihrer Entscheidung sehr viel Zeit gelassen. Kurz vor Weihnachten 2022 hat sie dieser und weiteren beantragten Änderungen dann aber zugestimmt. Diese Änderungen wurden am 04. Januar 2023 offengelegt und sind hier einsehbar.

Wir halten insbesondere diese Umwandlung der Ackerflächen zu Gewerbeflächen für unzulässig und haben daher den folgenden Mustertext Einwendung gegen diese Änderungen vorbereitet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen beabsichtigte RegFNP-Darstellung des Gebietes A: Vorranggebiet für die Landwirtschaft mit dem Überlagerer Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz (ca. 4,8 ha) in Gewerbliche Baufläche, geplant (ca. 4,8 ha) verstößt gegen zentrale Grundsätze des Bodenschutzrechts. Darüber hinaus verstößt sie auch gegen den Grundsatz G 4.8-3 Ihres eigenen Regionalverbands. Hier heißt es:

Böden mit hoher Leistungsfähigkeit für Produktion (Land- und Forstwirtschaft) und Regelung im Stoffhaushalt, Böden mit hohem Filter- und Speichervermögen für den Grundwasserschutz, Böden von kultur- und naturgeschichtlicher Bedeutung, (…) sollen erhalten, vor Beeinträchti­gungen und anderweitigen Inanspruchnahmen gesichert und schonend und standortgerecht genutzt werden. Besondere Aufmerksamkeit soll denjenigen Böden gelten, die hinsichtlich ei­ner oder mehrerer Bodenfunktionen besonders leistungs- bzw. funktionsfähig sind. (…). Wegen ihrer hervorgehobenen Bedeutung im Naturhaushalt sind sie bei Entscheidungen über Nut­zungsänderungen mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen.

Ihre Entscheidung, die oben genannte Änderung vorzunehmen, wird dieser besonderen Gewichtung in keiner Weise gerecht. Ich bitte Sie daher, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Am 7.2. wurden 319 Einwendungen und ca. 600 Petition-Unterschriften unserer Online Petition gegen die Erweiterung beim Regionalverband RheinMain in Frankfurt übergeben. Der Verbandsdirektor berichtete ausführlich über die wichtigen und schwierigen Aufgaben des Verbandes, wollte aber nicht inhaltlich diskutieren. Er sieht sich als Teil der Verwaltung. Herr Horn meinte abschließend noch, dass alles zügiger und besser gehen würde, wenn die Beteiligungsmöglichkeiten abgeschafft / eingeschränkt würde.

Wir hatten einen ausführlicheren Einwendungsentwurf mit Argumenten zu sechs Themenbereichen ausgearbeitet. Dieser kann über die unten folgenden Links eingesehen werden.

Wer sich dafür interessiert, kann sich auch die ursprüngliche Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19.8.21 ansehen.

Im Januar 2023 hat der zuständige Regionalverband RheinMainFrankfurt die Gemeinde aufgefordert, ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen, mit dem festgestellt wird, ob die Umwandlung der Fläche in Gewerbegebiet übereinstimmt mit den Bestimmungen von Boden-, Natur- und Umweltschutz.

Ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 18. Oktober 2022 – 4 B 1069/22.N hatte dies erforderlich gemacht.

Das Zielabweichungsverfahren hat die Gemeindevertretung nun im Oktober 2023 beantragt, es wird voraussichtlich bis weit ins Jahr 2024 dauern, bis ein Ergebnis feststeht.

Wir sammeln auch weiterhin Unterschriften mit einer Petition, die sich gegen den geplanten Bau eines Rechenzentrums in Kilianstädten ganz speziell aber auch gegen den maßlosen Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen im Allgemeinen wendet.

Insbesondere wenden wir uns gegen immensen Flächenverbrauch für solche Bauprojekte, die auch auf anderen Flächen (z. B. bereits vorhandene Industriebrachen oder sonstiger, bereits versiegelter Boden) ohne zusätzliche Zerstörung der Natur verwirklicht werden können. Wir wenden uns an alle Bürger des RheinMainGebiets und darüber hinaus!

Denn die unwiederbringliche Zerstörung wertvoller Ackerböden geht uns alle an – unabhängig davon, wo wir wohnen!

Bitte unterstützen Sie auch unsere Petition und unterzeichnen diese so bald wie möglich.

Hier kann man die Einwendung nachlesen, die der BUND Hessen e.V. gemeinsam mit dem HGON verfasst haben: