Wir müssen wieder aktiv werden! Einwendung einlegen und Petition unterschreiben!

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, 

ich hatte es schon angekündigt: 

Die Regionalversammlung hat wenige Tage vor Weihnachten eine weitere rechtliche Hürde zur Ermöglichung des Baus des Rechenzentrums hier bei uns in Kilianstädten beiseite geräumt: 

Sie hat dem Antrag der Gemeinde Schöneck zugestimmt und das Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II von bisher ca. 8 Hektar auf jetzt ca. 13 Hektar vergrößert. Mit nur wenigen Gegenstimmen wurde dem Antrag der Gemeinde Schöneck auf Vergrößerung des Gewerbegebiets zugestimmt. 

Was ist nun zu tun?

Bitte unterstützt unsere Online-Petition, die man unter dem folgenden link aufrufen kann:  

Wertvollsten Acker im Rhein-Main-Gebiet erhalten – keine Versiegelung für Rechenzentrum in Schöneck! – Online-Petition

Außerdem könnt Ihr unser Anliegen unterstützen, wenn Ihr eine Einwendung erhebt und an den Regionalverband sendet. Dazu folgen weiter unten im Text noch ausführliche Informationen. Aber zuvor möchten wir zunächst kurz erläutern:

Was geschah? 

Der Regional- und Flächennutzungsplan 2010 sah bisher für Kilianstädten Nord II die Möglichkeit vor, ein Gewerbegebiet mit knapp 8 Hektar auszuweisen. Dies hat die Gemeinde Schöneck auch ursprünglich so geplant, bis dann die Firma Hetzner Online GmbH ihre Investitionsabsichten in Schöneck erklärte und um eine Vergrößerung des Grundstücks bat. 

Also beantragte die Gemeinde Schöneck beim Regionalverband, die Fläche von knapp 8 Hektar um 4,8 Hektar auf  etwa 12,7 Hektar zu vergrößern. Als Grund wurde die „Modulbauweise“ des Investors genannt. 

Das Regierungspräsidium Darmstadt gab hierzu eine Stellungnahme ab und stellte folgendes fest: 

Als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ sind Flächen ausgewiesen, die besonders schützenswert sind und daher dauerhaft für diese Nutzung erhalten bleiben sollen. Es handelt sich vorliegend um hochwertige landwirtschaftliche Flächen, die im „Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen“ (LFS) in der höchsten Wertigkeitsstufe 1a/1b aufgeführt sind. Gegenwärtig werden die gut geschnittenen und erschlossenen landwirtschaftlichen Flächen des Gebiets A intensiv bewirtschaftet und verfügen über höchstes Ertragspotential zur Gewinnung von Lebensmitteln. Die gewählte Abgrenzung der geplanten RegFNPÄnderung führt zu einer Zerschneidung aller betroffenen landwirtschaftlicher Flächen, die bei Umsetzung der Planung nicht mehr effizient bewirtschaftet werden können. Teilweise sind die verbleibenden Restflächen so kleinflächig und in Dreiecksform, dass diese gar nicht mehr bewirtschaftet werden können, weshalb die Vermutung naheliegt, dass der Geltungsbereich des Gebiets A mit einer Fläche von ca. 4,8 ha derart gewählt wurde, um nicht die raumbedeutsame Dimension von größer 5 ha zu erreichen und einem Zielabweichungsverfahren zu entgehen. Faktisch gehen für die Landwirtschaft eindeutig mehr als 4,8 ha verloren.

Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19.8.2021 kann man ganz unten auf dieser Seite herunterladen. Diese und weitere Stellungnahmen sind außerdem auf der Seite des Regionalverbandes nachzulesen: 

Aktuelle Beteiligungsverfahren / Regionalverband FrankfurtRheinMain (region-frankfurt.de)

Trotz dieser deutlichen Stellungnahme hat der Regionalverband dem Antrag der Gemeinde Schöneck wenige Tage vor Weihnachten zugestimmt und dies am 4.1.2023 veröffentlicht. 

Wie hat man die Bedenken des Regierungspräsidiums Darmstadt beseitigt? 

Dazu wurde folgendes mitgeteilt:

„Durch eine im Oktober 2021 erfolgte Abstimmung zwischen Gemeinde Schöneck, beauftragtem Planungsbüro und dem RP Darmstadt konnte eine weitgehend abschließende regionalplanerische Beurteilung erfolgen. Basis hierfür war ein überarbeiteter Bebauungsplan-Entwurf vom 21.09.2021, der sich in den Flächenabgrenzungen an die Fläche der RegFNP-Änderung angepasst hat. Als Ergebnis  seiner Prüfung stellt das RPDa fest, „dass die Vorhaben ohne die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens fortgeführt werden können, sofern durch die weitere Planung keine zusätzlichen  Vorranggebiete für Landwirtschaft in Anspruch genommen werden“.

Damit haben die Bürger nun wieder die Möglichkeit, eine Einwendung gegen die Änderung einzulegen.  

Die Frist für die Einwendungen läuft am 3.2.2023 ab. 

Was ist also zu tun?

1. Die Bürger können nun wieder eine Einwendung machen. Das Bündnis lebenswertes Schöneck hat hierfür einen Entwurf vorbereitet, den jeder nutzen kann. 

Jeder, der unser Anliegen zur Eindämmung des übermäßigen Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen unterstützen möchte, kann den Entwurf ausdrucken, Namen und Anschrift ausfüllen, unterschreiben und an den Regionalverband per Post (Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststr. 16, 60329 Frankfurt) oder per E-Mail an den Regionalverband (beteiligung@region-frankfurt.de) schicken.

2. über das Kontaktformular des Regionalverbandes kann jeder auch selbst eine Einwendung verfassen (formular_SCHOE_002_off / Regionalverband FrankfurtRheinMain (region-frankfurt.de)

Aktuelle BeteiligungsverfahrencDie elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt

Ein weiterer, kurzer Entwurf findet sich hier auf unserer Seite unter Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan

und 

3. Wir haben – wie oben schon erwähnt – als weitere Aktion eine Petition gestartet und sammeln Unterschriften gegen den massiven Flächenfraß. Die Petition kann man online hier unterzeichnen 

Wertvollsten Acker im Rhein-Main-Gebiet erhalten – keine Versiegelung für Rechenzentrum in Schöneck! – Online-Petition

Wertvollsten Acker im Rhein-Main-Gebiet erhalten – keine Versiegelung fü…Die Gemeinde 61137 Schöneck (https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6neck_(Hessen)) ist von Ackerböden der höchst…

Alle Einwendungen und Unterschriften, die nun gesammelt werden, werden wir Anfang Februar 2023 dem Regionalverband übergeben. Bitte unterzeichnet die Petition möglichst bis Ende Januar 2023, damit wir bei der Übergabe der Einwendungen an den Regionalverband Anfang Februar auch die Stimmen von der Petition möglichst vollzählig überreichen können. 

Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann uns über das Kontaktformular schreiben.

Bitte nehmt Euch die Zeit, sowohl die Einwendung einzulegen als auch die Petition zu unterschreiben. Beides ist unheimlich wichtig, denn die beiden Aktionen haben rechtlich verschiedene Zielsetzungen / Auswirkungen. 

Bitte macht Euch auch die Mühe, Eure Freunde, Familie etc. auf unsere Aktionen aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu bitten. 

Dieses Mal wenden wir uns nicht nur an die Schönecker Bürger und die umliegenden Gemeinden, sondern explizit an alle Bürger des gesamten Rhein-Main-Gebiets und darüber hinaus. 

Der massive Verbrauch von riesigen landwirtschaftlichen Flächen, die für uns alle unwiederbringlich verloren gehen, geht uns alle an – egal wo man wohnt!

Bitte macht diese Informationen bekannt, soweit Ihr könnt!

Der erste Termin für die Mediation steht nun für den 17.1.2023, 19 Uhr fest. Am 19.1.2023 treffen wir uns wieder – wie gehabt – im Gemeindehaus in Büdesheim um 20.00 Uhr. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

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